Einbürgerung: erleichtertes Verfahren

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Die erleichterte Einbürgerung richtet sich an Personen, die durch enge familiäre Bindungen zu Schweizerinnen und Schweizern Bürgern oder durch besondere Umstände eine vereinfachte Einbürgerung erhalten können.

Dazu zählen:

  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, sofern der schweizerische Teil bereits zum Zeitpunkt der Eheschliessung das Schweizer Bürgerrecht besass
  • Kinder eines schweizerischen Elternteils
  • Staatenlose Kinder

Voraussetzungen

Mit dem Self-Check Einbürgerung des Staatssekretariates für Migration können Sie mit wenigen Klicks erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Folgende Gründe zur erleichterten Einbürgen werden noch nicht durch den Self-Check abgedeckt, daher finden Sie die Voraussetzungen auf der jeweiligen Webseite.

Sind die Voraussetzung erfüllt, können Sie das Gesuch für die erleichterte Einbürgerung direkt beim Staatssekretariat für Migration SEM, Bern per E-Mail unter ch@sem.admin.ch bestellen. Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig