Erneuerungswahl Friedensrichter/-in für die Amtsdauer 2027 - 2033. Wahlanordnung.

18. September 2026

Der Gemeinderat Dielsdorf hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28.02.2027 und ein allfälliger zweiten Wahlgang auf den 06.06.2027 festgesetzt.

Die Wahl wird an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt gemäss Art. 6 und 7 der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde Dielsdorf sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (vgl. Art. 4 Abs. 2 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, sowie der Parteizugehörigkeit bezeichnet werden. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.dielsdorf.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, bezogen werden.

In Anwendung von §§ 48 ff. GPR sind bis spätestens 28.10.2026, 16.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Dielsdorf (wahlleitende Behörde), Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a VPR).

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 06.11.2026 bis 13.11.2026, 13.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können beim Gemeinderat Dielsdorf (wahlleitende Behörde), c/o Abteilung Präsidiales und Gesellschaft Dielsdorf, 1. OG, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Auf dem Beiblatt, das den Wahlunterlagen beigelegt wird, werden Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Dielsdorf

Publikationsdatum: 18.09.2026