Stundungsgesuch Steuern

Für definitv veranlagte Steuern werden Gesuche bis maximal 6 Monate ab Rechnungsstellung gewährt.

Gesuche für eine längere Ratendauer müssen schriftlich und unter Beilage einer detaillierten Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben über den ordentlichen Postweg eingereicht und beantragt werden.
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Bemerkung

Für definitv veranlagte Steuern werden Gesuche bis maximal 6 Monate ab Rechnungsstellung gewährt.

Gesuche für eine längere Ratendauer müssen schriftlich und unter Beilage einer detaillierten Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben über den ordentlichen Postweg eingereicht und beantragt werden.

Verfahren

Das Stundungsgesuch wird schriftlich bestätigt. Gleichzeitig erhalten Sie die notwendigen Einzahlungsscheine zur Bezahlung der Steuerschuld.

Online-Formular

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