Beratung und Unterstützung

Seniorenangebote

Die Angebote für Dielsdorfer Seniorinnen und Senioren finden Sie in dieser Broschüre.

Die Angebote für Dielsdorfer Seniorinnen und Senioren finden Sie in dieser Broschüre.

Anlauf- und Informationsstelle für das Alter

Persönliche Beratung Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter kostenlos ältere Menschen aus Dielsdorf und ihre Angehörigen. Sie erteil…

Persönliche Beratung

Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter kostenlos ältere Menschen aus Dielsdorf und ihre Angehörigen. Sie erteilt Auskunft über

  • Entlastungs- und Unterstützungsangebote
  • Finanzen und Sozialversicherungen
  • Gesundheitsförderung
  • Betreuung und Pflege
  • Wohnmöglichkeiten
  • Freiwilligenarbeit, Alltagsgestaltung und Nachbarschaftshilfe
  • Erwachsenenschutz, Patientenverfügung und Vorsorgeaufträge

Die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter befindet sich im Gesundheitszentrum Dielsdorf, Breitestrasse 11, 8157 Dielsdorf. 

Telefonische Beratung: Montag - Freitag, 8.00 - 11.45 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Persönliche Beratung ohne Voranmeldung: Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Anfrage zu Aufenthalt im Pflegezentrum

Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpfleg…
Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen zu errichten. Die Auskunftsstelle dient primär der Information der Betroffenen und der Interessierten über das Angebot und dessen Verfügbarkeit. Die Gemeinde Dielsdorf arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammen.

Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Veror…

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Verordnungsänderung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter gestärkt und Heimeintritte im besten Fall vermieden oder verzögert werden.

Altersrentnerinnen und –rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Bestimmte Leistungen werden nach vorgängig erfolgter Bedarfsabklärung durch Ihren Hausarzt oder Hausärztin, im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV, zurückvergütet. Spätestens ab Ende 2026 verfügen die Gemeinden über eigene Bedarfsabklärungsstellen, welche mit den Betroffenen die notwendige Unterstützung bespricht und klärt. Bis dahin sind die Hausärzte und Hausärztinnen dafür zuständig.

HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie das entsprechende Merkblatt. Sie können auch den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV, Tel. 043 411 22 80 oder per E-Mail unter zusatzleistungen@niederhasli.ch, kontaktieren. Die Mitarbeitenden erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dies…

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Anspruch

Wenn Sie über ein Vermögen von mehr als CHF 100'000.00 verfügen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei CHF 200'000.00, für Kinder bei CHF 50'000.00. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Berechnung

Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV / IV wird durch folgende Dinge beeinflusst:

  • Einkommen
  • Vermögenswerte
  • Ausgaben

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Antrag

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Damit Ihr Anspruch schnellstmöglich geprüft werden kann, bitten wir Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei untenstehender Adresse einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV grundsätzlich ab jenem Monat geprüft wird, in welchem das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bei der Durchführungsstelle eintrifft.

Kontakt

Die Gemeinde Niederhasli führt die Anspruchsprüfung und Berechnung der Zusatzleistungen für die Gemeinde Dielsdorf durch.