Pflege

Ambulante Pflegeversorgung / Spitex

Spitex bedeutet spitalexterne Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege - Pflege und Betreuung zu Hause. Die Spitex unterstützt und pflegt behinderte, kranke und rekonvaleszente Menschen …

Spitex bedeutet spitalexterne Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege - Pflege und Betreuung zu Hause.

Die Spitex unterstützt und pflegt behinderte, kranke und rekonvaleszente Menschen zuhause. Sie hilft bei körperlicher oder psychischer Krankheit, bei Behinderungen, altersbedingten Einschränkungen oder nach Unfällen; sie unterstützt auch bei akuter oder chronischer Überbelastung, bei Mutterschaft, bei schwerer Krankheit oder in Sterbesituationen.

Die Gemeinde Dielsdorf hat für die bedarfs- und fachgerechte ambulante Pflegeversorgung die Spitex Regional Bezirk DielsdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beauftragt. Das Angebot und die Rahmenbedingungen sind in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Die ambulanten Leistungen richten sich an Personen, die zu Hause wohnen. Sie sind sehr vielfältig und können individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Zum Angebot der Spitex Regional Bezirk Dielsdorf gehört unter anderem:

  • Pflege und Behandlung
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Beratung und Begleitung
  • Spezialisierte Fachpflege
  • Anstellung pflegende Angehörige

Weiterführende Informationen zum Dienstleistungsangebot der Spitex Regional finden Sie in der Broschüre «Spitex Regional – Pflege und Betreuung zuhauseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» sowie auf der Webseite der Spitex Regional Bezirk DielsdorfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Zugang zu den Spitexleistungen

Wer eine Leistung der Spitex benötigt wird in der Regel ärztlich behandelt. Der Arzt verordnet die Spitexleistungen. Damit die Pflegeleistungen von den Krankenversicherungen übernommen werden, ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Der Bedarf wird von einer Pflegefachperson der Spitex abgeklärt und festgestellt. Die Leistungen richten sich nach der Bedarfsabklärung.

Finanzierung

Informationen zu den Kosten und zur Finanzierung finden Sie in der Informationsbroschüre «Pflegefinanzierung: Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.

Stationäre Pflegeversorgung / Langzeitpflege (Gesundheitszentrum Dielsdorf)

Die Gemeinde Dielsdorf ist eine von 22 Verbandsgemeinden, welche sich zum Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammengeschlossen haben. Der Zweckverband hat die Sicherstellung der…

Die Gemeinde Dielsdorf ist eine von 22 Verbandsgemeinden, welche sich zum Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammengeschlossen haben. Der Zweckverband hat die Sicherstellung der Langzeitpflege im Verbandsgebiet zur Aufgabe und betreibt dazu in Dielsdorf ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege (Gesundheitszentrum Dielsdorf).

Das Gesundheitszentrum Dielsdorf bietet ein breites Angebot im stationären und teilstationären Bereich für pflegebedürftige Menschen an.  Das Angebot umfasst im Bereich Pflege, Betreuung und medizinische Leistungen u.a.:

Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnern der Verbandsgemeinden zugute.

Für Auskünfte zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen wenden Sie sich bitte direkt an die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter des Gesundheitszentrums Dielsdorf.

Pflegefinanzierung

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür aufgeteilt. Krankenkasse, Gemeinde und die pflegebedürftige Person teilen sich die Pflegekosten. Unabhängig, ob Zuhause (ambulante Un…

Benötigt eine Person Pflege, werden die Kosten dafür aufgeteilt. Krankenkasse, Gemeinde und die pflegebedürftige Person teilen sich die Pflegekosten. Unabhängig, ob Zuhause (ambulante Unterstützung) oder in einem Alters- und Pflegezentrum (stationäre Unterstützung).

Die Gemeinde Dielsdorf übernimmt für pflegebedürftige Menschen, die in Dielsdorf den gesetzlichen Wohnort haben, den Gemeindeanteil der Pflegekosten.

 

Für Einwohnerinnen und Einwohner

Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Pflegefinanzierung direkt an die Organisation, welche die Pflege leistet (Spitex-Organisation, selbständige Pflegefachperson oder Alters- und Pflegzentrum).

Bei Fragen zum Pflegeangebot in Dielsdorf (ambulant und stationär) kontaktieren Sie bitte die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter des Gesundheitszentrums Dielsdorf, 044 854 66 55.

 

Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung

Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung entstehen, werden den jeweiligen Bewohnenden direkt in Rechnung gestellt. Sind die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation nicht in der Lage, ihre individuellen Rechnungen zu bezahlen, haben sie allenfalls Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung können Sie sich bei der Abteilung Zusatzleistungen zur AHV/IV melden.

 

Für Pflege-Leistungserbringer

Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen und selbständige Pflegefachpersonen rechnen direkt mit der Gemeinde Dielsdorf ab. Für Leistungen bis 31.12.2025 richten Sie die Abrechnung an die Abteilung Soziales, für Leistungen ab 01.01.2026 an die Abteilung Gesundheit.

Beachten Sie bitte das Merkblatt für die Rechnungsstellung des Gemeindeanteils für die ambulante Pflege.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen, wie die Informationsbroschüre «Pflegefinanzierung: Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich finden sich auf der Webseite der kantonalen GesundheitsdirektionExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..