Adressänderung / Umzug
Umzug innerhalb von Dielsdorf
Sie ziehen innerhalb von Dielsdorf um? Bitte melden Sie uns den Umzug innert 14 Tagen direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzugCH).
Halten Sie für den E-Umzug folgende Unterlagen bereit:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Kopie neuer Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Die Ummeldung innerhalb unserer Gemeinde ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Kopie neuer Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Gebühren gemäss ausländerrechtlicher Gebührenordnung vom 7. Januar 2011Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Drittmeldepflicht für Liegenschaftenverwaltungen / Eigentümer
Als Vermieter oder Logisgeber sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten die Zu- und Wegzüge Ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen zu melden. Dies gilt auch, wenn bei Ihnen ein Familienmitglied oder ein Freund einzieht, unabhängig davon, ob die Person Miete zahlen muss oder nicht.
Sie können die Meldung direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.