Wasser
Wasser
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Das Gemeindewerk sorgt dafür, dass das Trinkwasser immer den Anforderungen entspricht. Sie kontrollieren, warten, verbessern und modernisieren die Infrastruktur der Wasserversorgung. Dazu gehören:
- Schutzzonen
- Fassungen
- Leitungsnetz
- Reservoirs
- Pumpwerke
- Abgabeschächte
- Prozessleitsystem
Das Team Wasser kümmert sich auch um alle öffentlichen Brunnenanlagen.
Die aktuelle Wasserwerte wie z.b. über Chlorothalonil erhalten sie über die Seite
Trinkwasser | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wasserqualität in Dielsdorf
Die aktuellen Daten zu Dielsdorf finden Sie unter trinkwasser.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Ablesung der Wasserzähler
Sämtliche Haushalte der Gemeinde Dielsdorf sind mit Funkwasserzähler ausgestattet. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt jeweils im November direkt per Funkauslesung durch die Wasserversorgung Dielsdorf.
Bei Unklarheiten bezüglich Wasserzähler kontaktieren Sie bitte die Gemeindewerke Dielsdorf, bei Fragen zur Wasserrechnung die Abteilung Finanzen.
Verleih von Wasserzähler
Primär dienen Hydranten im Gemeindegebiet zur Löschwasserversorgung. Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig und dürfen nur über einen Wasserzähler der Gemeindewerke Dielsdorf bezogen werden.
Bitte beachten Sie:
- Bestellen Sie den Wasserzähler bis spätestens 12 Uhr, um ihn am nächsten Werktag abholen zu können. Bestellungen, die am Samstag oder Sonntag getätigt werden können erst ab Dienstag abgeholt werden. Der Verleih ist kostenpflichtig.
- Für reservierte, nicht abgeholte Wasserzähler wird eine Umtriebsgebühr von CHF 30.00 in Rechnung gestellt. Die Annulation ist bis spätesten am Vortag der Reservation schriftlich an gemeindewerk@dielsdorf.ch zu senden.
- Der Hydranten-Wasserzähler darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
- Der Hydranten-Wasserzähler muss sofort nach Gebrauch den Gemeindewerke Dielsdorf, Hinterdorfstrasse 29, 8157 Dielsdorf zurückgebracht werden.
- Schriftliche Aufforderungen zur Rückgabe und weitere Umtriebe werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
- Der Mietende und Benutzende ist verpflichtet, den Hydranten-Wasserzähler gegen Frost und weitere Schäden zu schützen. Reparaturen wegen Beschädigung an Zähler und/oder Hydranten werden dem Mietenden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Verlorene Hydranten-Wasserzähler und ausgeliehenes Zubehör werden, zuzüglich der aufgelaufener Miete, verrechnet.
- Wird der Hydranten-Wasserzähler länger auf einer Baustelle eingesetzt, muss er spätestens nach Bauvollendung zurückgebracht werden.