Hunde
Hunde-Meldewesen / Hundekontrolle
Meldepflicht
Hundehalter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.
Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Gemeinde Dielsdorf und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:
- Namensänderungen der Halterin oder des Halters
- Umzug der Halterin oder des Halters (innerhalb Dielsdorf)
- Übernahme des Hundes durch eine andere Person (Halterwechsel)
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Für die Hundehaltung wird eine Hundesteuer erhoben. Sie wird jährlich von den Einwohnerdiensten in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer ist bis zum 31. März zu entrichten.
Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung der Hälfte der Hundesteuer. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.
- Preis
- CHF 150.00/Jahr
Nachweise und Hundekurse
Hundeausbildung
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen Hund erwerben, müssen eine theoretische und praktische Hundeausbildung absolvieren.
Hundehalterinnen und Hundehalter die bereits in den vergangenen zehn Jahren einen Hund gehalten haben, sind von der theoretischen Ausbildung befreit.
Die praktische Ausbildung ist innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Mit dem Kurs-GuideExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Veterinäramtes können Sie zudem einfach herausfinden, in welchem Zeitraum die Ausbildungskurse zu absolvieren sind.
Haftpflichtversicherung
Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst.
Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.
Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.codex-hund.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf der Webseite des VeterinäramtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zürich.