Anlassorganisation
Bewilligung von Veranstaltungen / Anlässe
Bei der Organisation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Das Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen.
Bewilligung erforderlich?
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde.
Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald
- öffentlicher Grund benutzt wird,
- im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
- Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Klären Sie deshalb frühzeitig ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.
Strassenreklame (temporär)
Das Anbringen von befristeten Plakaten oder Reklamen auf öffentlichem sowie privatem Grund ist bewilligungspflichtig. Die Grundlagen dafür bilden Art. 99 i.V. mit Art. 95 der Eidg. Signalisationsverordnung (SSV) und Art. 20 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf .
Gesuch einreichen
Das Gesuch für eine temporäre Strassenreklame ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft einzureichen.
Wird die Reklame auf privatem Grund angebracht, muss dem Gesuch das schriftliche Einverständnis des Grundeigentümers beigelegt werden.
Frist für die Gesucheinreichung
Das Gesuch muss mindestens vier Wochen im Voraus eingereicht werden.
Benützung des öffentlichen Grundes (ohne Bauzwecke)
Wer den öffentlichem Grund im Gemeindegebiet Dielsdorf in Anspruch nehmen will (z.B. Parkplätze), insbesondere zu gewerblichen, privaten oder gemeinnützigen Zwecken, benötigt dafür eine Bewilligung.
Das Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche einzureichen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche behandelt.
Die Bewilligung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden dem Gesuchsteller durch die Gemeinde Dielsdorf in Rechnung gestellt. Für verspätete Gesuche wird ein Expresszuschlag verrechnet.
Polizeistundenverlängerung (befristet)
Befristete Polizeistundenverlängerungen (>24.00 Uhr) können bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft beantragt werden. Das Gesuch kann nur von bestehenden Gastwirtschaftsbetrieben ausgefüllt werden. Für befristete Festwirtschaftspatente und befristete Patente für Klein- und Mittelverkäufe ist das Gesuch für eine Veranstaltung auszufüllen.
Für Gesuche, welche weniger als 10 Arbeitstage vor dem Anlass eintreffen, werden Expressgebühren erhoben.