Gastronomie / Klein- und Mittelverkaufsbetriebe

Patent Gastgewerbe und Handel mit Alkohol

Wer im Kanton Zürich die Führung einer Gastwirtschaft wahrnimmt oder den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent. Das Patent hat au…

Wer im Kanton Zürich die Führung einer Gastwirtschaft wahrnimmt oder den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent. Das Patent hat auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person zu lautet und kann nicht übertragen werden.

Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetztes vom 1. Dezember 1996 bedarf eines Patentes,

  • wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht;
  • wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.

Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden Gastronomie", unserem Leitfaden für die Eröffnung eines Gastwirtschaftsbetriebes oder eines Klein- und Mitteilverkaufsbetriebes.

Gastwirtschaftspatent

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkohol und gebrannte Wasser ausgestellt. Zum Gesuch um Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes gelangen Sie hier.

Klein- und Mittelverkaufspatent / Patent zum Handel mit alkoholhaltigen Getränken

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholischen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet. Zum Gesuch um Erteilung eines Klein- und Mittelverkaufspatentes gelangen Sie hier.

Patentrückzug (Gastwirtschafts- und Klein- und Mittelverkaufspatent)

Wenn Sie nicht mehr die betriebsverantwortliche Person eines Betriebes sind, müssen Sie den Rückzug Ihres Patentes einreichen. Das Formular finden Sie hier.

Gesuch / Gesucheinreichung

Bitte beachten Sie, dass zusammen mit dem Gesuch zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. Das Gesuch muss zusammen mit den zusätzlichen Dokumenten mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit / Betriebseröffnung bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft eingereicht werden.

Lebensmittelkontrolle

Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können, geschützt werden. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass d…

Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können, geschützt werden. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Gemeinde Dielsdorf eingehalten werden.

Das Kantonale Labor Zürich überprüft unangemeldet und stichprobenweise Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Hotelküchen, Spital- und Heimküchen, Kinderhorte, Metzgereien, Bäckereien, Verkaufsshops in Tankstellen, Kioske, Märkte, Festveranstaltungen usw.  

Kantonales Labor Zürich
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Tel. 043 244 71 00

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