Vorübergehende Verkehrsanordnung

10. Januar 2025

Gemeinde Dielsdorf – Linksabbiegen verboten

(Geerenstrasse in die Schwenkelbergstrasse)

 

Dauer der Verkehrsanordnung:

Montag, 17. Februar 2025 bis Donnerstag, 31. Juli 2025

 

Verkehrsanordnung

In der Gemeinde Dielsdorf wird infolge Werkleitungsarbeiten (Fernwärme) auf der Schwenkelbergstrasse das Linksabbiegen von der Geerenstrasse in die Schwenkelbergstrasse verboten (Signal 2.43, Abbiegen nach links verboten).

 

Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt ab Kreuzung Geeren-/Gumpenwiesenstrasse via Gumpenwiesenstrasse zur Schwenkelbergstrasse.

 

Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

 

Rechtliche Hinweise

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Bau und Werke Dielsdorf

Publikationsdatum: 10.01.2025