Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 01.06.2026 der Politischen Gemeinde Dielsdorf

5. Juni 2026

Die Gemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Einzelinitiative "Änderung von Art. 31 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf
    (Feuerwerks- und Böllerverbot)"
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2025

Das Protokoll liegt ab 5. Juni 2026 für 30 Tage im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales & Gesellschaft, 1. OG, zur Einsicht auf und kann unter www.dielsdorf.ch eingesehen werden. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb dieser Frist mittels Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf verlangt werden.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Gemeinderat Dielsdorf

Publikationsdatum: 5. Juni 2026

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