Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter: Start der Bedarfsbescheinigungsstelle
Seit der Anpassung der kantonalen Zusatzleistungsverordnung (ZLV) per 1. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen. Der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung wurde erweitert, die Stundenansätze für diese Leistungsangebote erhöht.
Dies soll Bezügerinnen und Bezügern von Zusatzleistungen mit einer AHV-Rente ermöglichen, länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die neuen Leistungen umfassen:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Begleitung und Beratung für soziale Kontakte und Teilnahme an Anlässen in der Gemeinde
- Übernahme von Mehrkosten für Mahlzeitendienste und Mittagstische
- Betreuung in Tages- oder Nachtheimen
- Organisation von Transporten zu Mittagstischen und Tages- oder Nachtheimen
- Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Notrufsystemen
- Entlastungsdienste für Angehörige, die Betreuungsaufgaben übernehmen
Der Bezug dieser zusätzlichen Leistungen setzt eine Bedarfsbescheinigung voraus. Diese wird auf Grundlage einer Abklärung durch eine Fachperson erstellt, welche Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente zu Hause besucht.
Die neu geschaffene Bedarfsbescheinigungsstelle im Gesundheitszentrum Dielsdorf hat per 15. Juni 2026 die Bedarfsabklärungen in der Gemeinde Dielsdorf übernommen. Bislang erfolgten Bedarfsabklärungen durch die Hausärztinnen und Hausärzte. Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente sowie weitere Interessierte oder Angehörige können sich entweder direkt bei der Bedarfsbescheinigungsstelle oder beim Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde Niederhasli melden. Die Abklärung erfolgt anschliessend im Rahmen eines Hausbesuchs durch die Bedarfsbescheinigungsstelle.
Kontakt:
Bedarfsbescheinigungsstelle Gesundheitszentrum Dielsdorf
Telefon: 044 854 62 56 (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr)
E-Mail: bedarfsbescheinigung@gzdielsdorf.ch
Weitere Informationen: www.gzdielsdorf.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeinde Niederhasli, Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV
Telefon: 043 411 22 80
E-Mail: zusatzleistungen@niederhasli.ch
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| Finanzielle Hilfe |