Ordnungsbussenkatalog der Gemeinde Dielsdorf. Anpassung per 01.08.2026.
Der Gemeinderat hat am 22.06.2026 folgenden Entscheid gefällt:
Ordnungsbussenkatalog der Gemeinde Dielsdorf. Anpassung per 01.08.2026.
Aufgrund der Annahme der Einzelinitiative "Feuerwerks- und Böllerverbot" durch die Gemeindeversammlung vom 01.06.2026 wird die Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf dahingehend angepasst. Diese Anpassung hat ebenso eine Überarbeitung der entsprechenden Ziffer (Ziff. 23) im gemeinderechtlichen Ordnungsbussenkatalog vom 06.09.2019 zur Folge.
Der Ordnungsbussenkatalog kann während 30 Tagen nach Publikation während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Dielsdorf
Publikation vom: 26.06.2026