Bewilligung von temporärer Strassenreklame. Festsetzung Bewilligungsverfahren.

21. August 2026

Der Gemeinderat hat am 17.08.2026 folgenden Entscheid gefällt:

Bewilligung von temporärer Strassenreklame. Festsetzung Bewilligungsverfahren.

Die Richtlinien zu temporären Strassenreklamen auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf werden wie folgt festgesetzt.

 

Ortsvereine

Auswärtige Vereine

Dielsdorfer Gewerbe/
Dienstleister

Auswärtiges Gewerbe/
Dienstleister

Kommerzielle Werbung

Gemeindegrundstück
(Zaun Feuerwehr, max. Platz für
3 Plakate)

Bewilligung
erforderlich

kein Anspruch

Bewilligung
erforderlich

kein Anspruch

Für Anlässe in Dielsdorf, Bewilligung erforderlich

Öffentlicher Grund

Der öffentliche Grund wird für temporäre Strassenreklame nicht zur Verfügung gestellt.

Privatgrundstück

schriftliche
Zustimmung
Eigentümer und Bewilligung
erforderlich

schriftliche
Zustimmung
Eigentümer und Bewilligung
erforderlich

schriftliche
Zustimmung
Eigentümer und Bewilligung
erforderlich

schriftliche
Zustimmung
Eigentümer und Bewilligung
erforderlich

schriftliche
Zustimmung
Eigentümer und Bewilligung
erforderlich

Maximaldauer pro Veranstaltung oder pro Jahr für weitere Werbung (z.B. Firmen)

4 Wochen

4 Wochen

4 Wochen

4 Wochen

4 Wochen

Gebühr pro
Bewilligung

gemäss geltendem Gebührentarif der Gemeinde Dielsdorf

Das Aufstellen und Anbringen von Werbeplakaten im Zusammenhang mit Wahlwerbung wird, während den jeweils durch die Statthalterämter definierten Zeiträume temporär und formlos toleriert. Das Aufstellen der Wahlplakate bedarf trotz einer formlosen Tolerierung einer Einwilligung der privaten Grundeigentürmer. Für weitere Abstimmungswerbung gelten die Regelungen gemäss der Rubrik «Kommerzielle Werbung».

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Dielsdorf

Publikation vom: 21.08.2026