Vorübergehende Verkehrsanordnung
Gemeinde Dielsdorf – vorübergehende Sperrung der Buchserstrasse und Schneggengasse, Dielsdorf und Aufhebung Parkverbot zugunsten Ersatzparkplätze
Dauer der Verkehrsanordnung:
01. November 2026 bis Bauende (spätestens 31. Januar 2027)
Verkehrsanordnung
In der Gemeinde Dielsdorf wird infolge Werkleitungsarbeiten (Fernwärme) die Buchserstrasse und Schneggengasse im Bereich Einmündung Breitestrasse bis zur Einmündung Schneggengasse sowie Einmündung in die Wehntalerstrasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Auf der Buchserstrasser, Höhe Grundstück Kat. Nr. 1989 (Katholische Kirche Dielsdorf), wird das Parkverbot zugunsten der Signalisation von Ersatzparkplätzen für die Liegenschaften im Baustellenbereich aufgehoben.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Dielsdorf, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Bau und Werke Dielsdorf
Publikationsdatum: 25.09.2026