Dauernde Verkehrsanordnung, Tempo 30 Zone (Zone 4)

16. Oktober 2026

Auf Antrag der Gemeinde Dielsdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Zone 4

  • Büntstrasse, Kat.Nr. 794
  • Früeblistrasse, Kat.Nr. 2187
  • Geissackerstrasse, Kat.Nr. 1460
  • Geissackerweg, Kat.Nr. 942
  • Gumpenwiesenstrasse, Kat.Nr. 923, 947, 1479
  • Langackerstrasse, Kat.Nr. 955
  • Sandbuckweg, Kat.Nr. 932
  • Schulstrasse, Kat.Nr. 2078

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons  Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.11.2026

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Verfügung Verkehrsanordnung Kantonspolizei (PDF, 145 kB) Download 0 Verfügung Verkehrsanordnung Kantonspolizei
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