Abteilung Einwohnerdienste Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn Sie Ihren Schriftenempfangsschein nicht mehr finden und sich online an-, ab- oder umgemeldet haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf. Sie können uns anstelle des Schriftenempfangsscheins auch eine Ausweiskopie einreichen.
Die Wohnsitzbestätigung hat kein Ablaufdatum. Es kommt ganz darauf an, wo die Wohnsitzbestätigung einzureichen ist. Manche akzeptieren eine Wohnsitzbestätigung, wenn Sie ein halbes Jahr alt ist und bei anderen Stellen darf die Wohnsitzbestätigung zum Beispiel nicht älter als drei Monate sein.
|