Abteilung Steuern
Das Steueramt ist zuständig für:
Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.Falls sich eine Datei im PDF-Format nicht öffnen lässt, installieren Sie bitte die neuste Version des Acrobat Readers Häufig gestellte Fragen (FAQ)Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.
Ja, die definitive Steuerrechnung kann in Absprache mit dem Steueramt in Raten bezahlt werden.
Nein, die provisorische Steuerrechnung muss bis Ende Bezugsjahr bezahlt werden.
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