Namenserklärung

Namenserklärung von verheirateten Personen

Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen.

Namenserklärung nach Auflösung einer Ehe / Partnerschaft

Wer bei der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann jederzeit nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder seinen Ledignamen annehmen.

Erforderliche Urkunden für die Namenserklärung

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Namenserklärung.

Preis

  • Namenserklärung: CHF 75.00
  • Bestätigung der Namenserklärung: CHF 30.00