Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Ab dem 1. Juli 2022 können Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.

Zeremonielle Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe finden jeweils am Donnerstag, Freitag und an ausgewählten Samstagen statt.

Der Termin für die zeremonielle Umwandlung an einem Donnerstag oder Freitag kann frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Datum reserviert werden.

Ein Samstagstermin kann ab dem Zeitpunkt der Publikation reserviert werden.

Für Informationen zu den nötigen Dokumenten sowie für Terminreservationen bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.