Nachtparken
Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Dielsdorf gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist somit bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Die Bewilligung wird den Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grundes angewiesen sind:
- Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die in Dielsdorf wohnen und keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben;
- Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die zwar nicht in Dielsdorf wohnen, die aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen.
Gebühren
Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich
- CHF 40.00 für Personenwagen, zwei- und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (ohne Lieferwagen)
- CHF 60.00 für Lieferwagen
- CHF 100.00 für Lastwagen, Lastwagenanhänger, Wohnwagen und ähnliche
Fahrzeuge
Die Gebühren gelten pro Kalendermonat und werden quartalsweise (3 Monate), vorgängig und automatisch durch die Gemeinde Dielsdorf in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden als ganze verrechnet.
Eine Garantie für einen festen bzw. freien Parkplatz kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Meldepflicht
Sie finden ein Anmeldeformular in unserem Online-Schalter. Auch eine Abmeldung können Sie via Online-Schalter vornehmen.
Weitere Informationen können Sie der Nachtparkverordnung entnehmen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 854 71 20 | gemeinde@dielsdorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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780.1 | Nachtparkverordnung | 1. April 2007 |