Verleih von Wasserzähler
Primär dienen Hydranten im Gemeindegebiet zur Löschwasserversorgung. Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig und dürfen nur über einen Wasserzähler der Gemeindewerke Dielsdorf bezogen werden.
Bitte beachten Sie:
- Bestellen Sie den Wasserzähler bis spätestens 12 Uhr, um ihn am nächsten Werktag abholen zu können. Bestellungen, die am Samstag oder Sonntag getätigt werden können erst ab Dienstag abgeholt werden. Der Verleih ist kostenpflichtig.
- Der Hydranten-Wasserzähler darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
- Der Hydranten-Wasserzähler muss sofort nach Gebrauch den Gemeindewerke Dielsdorf, Hinterdorfstrasse 29, 8157 Dielsdorf zurückgebracht werden.
- Schriftliche Aufforderungen zur Rückgabe und weitere Umtriebe werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
- Der Mietende und Benutzende ist verpflichtet, den Hydranten-Wasserzähler gegen Frost und weitere Schäden zu schützen. Reparaturen wegen Beschädigung an Zähler und/oder Hydranten werden dem Mietenden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Verlorene Hydranten-Wasserzähler und ausgeliehenes Zubehör werden, zuzüglich der aufgelaufener Miete, verrechnet.
- Wird der Hydranten-Wasserzähler länger auf einer Baustelle eingesetzt, muss er spätestens nach Bauvollendung zurückgebracht werden.
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Hydrantenbedienung Typ Hinni / Von Roll (PDF, 101.78 kB) | Download | 0 | Hydrantenbedienung Typ Hinni / Von Roll |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindewerke | 044 853 30 96 | gemeindewerk@dielsdorf.ch |