Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.

Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.

Preis

  • CHF 30.00
  • Lebensbescheinigungen auf vorgelegtem Formular sind kostenlos