Adress- und Datensperre
Einwohnerinnen und Einwohner können eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten beantragen. Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Folgende Auskünfte werden trotz Adress- und Datensperre erteilt:
- Auskünfte an andere Amtsstellen, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.
- Auskünfte an private Personen und Institutionen, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (§22 Absatz 2 IDG).
Die Gemeinde Dielsdorf betreibt keinen Handel mit Adressen für Werbe- oder Marketingzwecke.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 854 71 30 | einwohnerdienste@dielsdorf.ch |