Bürgerrechtsnachweis/Nachweis der Heimatorte
Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben.
Der Nachweis muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden und kann nur für schweizerische Staatsangehörige ausgestellt werden.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |