Prämienverbilligung
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).
Die Zuständigkeit für Prämienverbilligungen liegt bei der SVA Zürich.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Prämienverbilligung
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 53 75
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales | 044 854 71 70 | soziales@dielsdorf.ch |