Aufgrabungsbewilligung / Aufgrabarbeiten im öffentlichen Raum
Für jegliche Grabarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen (Strassen, Wege, Plätze) ist zwingend frühzeitig ein Gesuch um Grabarbeiten einzureichen.
Grabarbeiten in Gemeindestrassen
Für Arbeiten in Gemeindestrassen füllen Sie bitte das Gesuch vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an bau@dielsdorf.ch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie den Entscheid sowie die entsprechenden Auflagen per E-Mail zugestellt.
Beachten Sie, dass Aufgrabungsgesuche mindestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn eingereicht werden müssen. Arbeiten ohne Bewilligung werden geahndet und führen zu einem sofortigen Baustopp.
Grabarbeiten in Kantonsstrassen
Für Arbeiten in Kantonsstrassen ist ein Gesuch beim Tiefbauamt Kanton Zürich einzureichen. Das entsprechende Gesuch und weitere Informationen finden Sie hier.
Grabarbeiten in Privatstrassen
Für Arbeiten in Privatstrassen ist die Einwilligung des jeweiligen Grundstückeigentümers einzuholen. Informationen zum Grundeigentümer können Sie beim Notariat Dielsdorf anfragen.
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| Tiefbau und Werksekretariat | 044 854 71 60 | bau@dielsdorf.ch |