Steuererklärung

Die Steuererklärung wird Ihnen bis spätestens 31. Januar vom Gemeindesteueramt zugestellt. Steuerpflichtig ohne Ausnahmen sind sämtliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Dielsdorf, welche über das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C verfügen. Sollte Ihnen kein Steuererklärungsformular (bzw. Zugangsdaten für Online-Steuererklärung) zugestellt worden sein, sind Sie verpflichtet, dies dem Steueramt zu melden.

Eine Steuerpflicht besteht zudem für Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zürich, welche in Dielsdorf Grundstücke besitzen oder Betriebsstätten unterhalten. Bei Wohnsitz innerhalb der Schweiz genügt die Einreichung einer Kopie der Steuererklärung, welche im Wohnsitzkanton eingereicht wurde.

Ausländische Einwohner, welche die Niederlassungsbewilligung C nicht besitzen, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. Weitere Informationen zur Quellensteuer sowie zur obligatorischen oder freiwilligen nachträglichen Veranlagung zur Quellensteuer erhalten Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März einzureichen, für Selbständigerwerbende gilt die Frist bis 30. September.

Gesuche um Fristerstreckung sind vor Ablauf der Frist dem Gemeindesteueramt einzureichen. Bitte verwenden Sie die Online-Lösung eFrist, Sie erhalten umgehend eine Bestätigung über die Gewährung Ihres Antrages. Register-Nr. und Passwort können Sie dem Hauptformular der Steuererklärung bzw. unserem Schreiben des Zustellcodes entnehmen.

Sie können die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen

Das Ausfüllen ist nach wie vor von Hand möglich. Die Offline-Software Private Tax steht ab Steuerperiode 2025 nicht mehr zur Verfügung. Sofern Sie die Steuererklärung nicht online erstellen, senden Sie die vollständigen Steuererklärungsunterlagen bitte an folgende Adresse:

Zürcher Gemeinden - Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich

Sollten Sie weitere Formulare benötigen, erhalten Sie diese beim Gemeindesteueramt oder online auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Das Steuererklärungsverfahren für juristische Personen wird durch das Kantonale Steueramt Zürich durchgeführt.

Folgen der Nichteinreichung der Steuererklärung

  • Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen
  • Ordnungsbusse wegen Verletzung einer Verfahrenspflicht
  • Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren bei Unterlassung einer Einsprache gegen eine zu tiefe Ermessenseinschätzung


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