Quellensteuern

Quellensteuerpflichtig sind in Dielsdorf wohnhafte ausländischer Arbeitnehmer, die weder die Niederlassungsbewilligung C haben noch mit einer Person verheiratet sind, welche die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt.

Unter gewissen Voraussetzungen wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt.

Informationen und Formulare zur Quellensteuer finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes Zürich.