Anmeldung / Zuzug

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab dem Umzug. Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner schweizweit bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Anmeldung / Abmeldung / Adressänderung innerhalb der Gemeinde
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH

Nachfolgend weitere Informationen, welche Ihnen den Umzug erleichtern sollen:

Abfallentsorgung

  • Um den üblichen Haushaltkehricht zu entsorgen, benötigen Sie gebührenpflichtige Zürcher Unterländer Kehrichtsäcke. Die Kehrichtsäcke können an der Kasse der gängigen Lebensmittelhändler (Coop, Migros, Volg), bei der Post oder in unserer Entsorgungsstelle Retro Markt an der Gumpenwiesenstrasse 3 bezogen werden. Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Donnerstag statt. Jeglicher übriger Abfall (Altglas, Papier, Karton, Sperrgut) kann ebenfalls im Retro Markt entsorgt werden.
  • Falls Sie über einen Grüngutbehälter verfügen, können Sie für den Behälter am Schalter der Einwohnerdienste oder bei der Post einzelne Grüngutmarken oder eine Jahresvignette kaufen. Die Grüngutabfuhr findet jeweils am Dienstag statt.

    Weitere Informationen erhalten Sie in unserem  Abfallkalender.

Bauland / Liegenschaften

  • Unüberbautes Bauland ist in Dielsdorf rar.
  • Die Gemeindeverwaltung führt keine Liste über Bauland oder Liegenschaften, die zum Verkauf stehen.
  • Wir bitten Sie deshalb, sich direkt auf dem Internet oder in der Zeitung über Kaufmöglichkeiten zu informieren.

Hundeanmeldung

  • Falls Sie einen Hund besitzen, haben Sie diesen bei der Abteilung Einwohnerdienste im Erdgeschoss des Gemeindehauses anzumelden.
    Bitte weisen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen vor:
    - Heimtierausweis
    - Kursbestätigungen
Schulpflichtige Kinder
  • Für die Anmeldung von schulpflichtigen Kindern wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat der Primar- oder Sekundarschule. Die Adresse und Telefonnummer finden Sie hier.

Steuern

  • Bei einem Zuzug nach Dielsdorf innerhalb der Schweiz beginnt die Steuerpflicht in Dielsdorf rückwirkend per 1.1. des Steuerjahres.
  • Ziehen Sie vom Ausland nach Dielsdorf zu, werden Sie ab Zuzugsdatum in Dielsdorf steuerpflichtig.

    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Abteilung Steuern.
Vereine
  • Möchten Sie sich in einem Verein betätigen? Hier die aktuelle Vereinsliste.