Waffenerwerbsschein

Nur mit einem Waffenerwerbsschein dürfen Sie eine bewilligungspflichtige Waffe oder Teile einer Waffe kaufen. Das gilt für den Kauf bei einem Waffenhändler aber auch zwischen Privatpersonen. Der Waffenerwerbsschein muss bei der Wohnsitzgemeinde ein beantragt werden. Die Gültigkeit des Waffenerwerbsscheines erstreckt sich über die gesamte Schweiz.

Voraussetzungen für einen Waffenerwerbsschein

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen.
  • Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden.
  • Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Gesuch für einen Waffenerwerbsschein

Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, müssen Sie zunächst ein Gesuch stellen, welches eingehend geprüft wird. Das entsprechende Gesuch finden Sie auf dem Online-Portal Suisse ePolice. Das PDF-Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und handschriftlich unterschreiben.

Weiter benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
  • Ausgefüllter Fragebogen der Gemeinde Dielsdorf

Einreichung der Unterlagen

Bitte senden Sie alle Unterlagen (Gesuch, Ausweiskopie, Fragebogen etc.) elektronisch an gemeinde@dielsdorf.ch. Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.

Umgang mit Waffen

Der Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmitteln und Pyrotechnik erfordert Vorsicht und genaue Kenntnis der gültigen Rechtslage. Und es gilt, immer die wichtigsten Sicherheitstipps zu beachten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe: Tel. 058 648 35 40, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Waffentragschein

Im Kanton Zürich werden die Waffentragscheine durch die Statthalterämter des Wohnbezirkes ausgestellt.

Waffen entsorgen

Nicht mehr benötigte Waffen können während des ganzen Jahres auf jedem Polizeiposten im Kanton Zürich sowie in den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich abgegeben werden.

Weitere Informationen

Auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei finden Sie weitere Informationen.

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Fragebogen Waffenerwerbsschein Gemeinde Dielsdorf (PDF, 273.65 kB) Download 0 Fragebogen Waffenerwerbsschein Gemeinde Dielsdorf
Merkblatt Waffenbesitz und Waffenerwerb (PDF, 246.21 kB) Download 1 Merkblatt Waffenbesitz und Waffenerwerb