Wirtschaftliche Hilfe

Die Sozialabteilung leistet nach Sozialhilfegesetz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten. Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Sozialhilfe als letztes Netz

Die Sozialhilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Eltern, Grosseltern fehlen. Dies nennt sich das Subsidiaritätsprinzip.

Broschüre "In Not geraten"