Adressauskunft
Die Einwohnerdienste erteilen schriftlich Einzelauskünfte über Adressen aus dem Personenregister. Adressauskünfte können Sie online einholen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Einfache Auskunft
Folgende Daten werden ohne Einschränkung bekanntgegeben (sofern keine Datensperre besteht):
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- oder Wegzugsdatum
Erweiterte Auskunft
Folgende zusätzliche Daten können mit einem Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde) bekanntgeben werden:
- Geburtsdatum
- Heimatort
- Zivilstand
- Zuzugs- oder Wegzugsort
Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adress-Auskünften:
Preis
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 854 71 30 | einwohnerdienste@dielsdorf.ch |