Adressauskunft

Die Einwohnerdienste erteilen schriftlich Einzelauskünfte über Adressen aus dem Personenregister. Adressauskünfte können Sie online einholen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

 

Einfache Auskunft

Folgende Daten werden ohne Einschränkung bekanntgegeben (sofern keine Datensperre besteht):

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zu- oder Wegzugsdatum

 

Erweiterte Auskunft

Folgende zusätzliche Daten können mit einem Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde) bekanntgeben werden:

  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Zivilstand
  • Zuzugs- oder Wegzugsort

 

Zwei Gesetze regeln das Erteilen von Adress-Auskünften:

Preis

CHF 15.00 (einfache Auskunft) oder CHF 30.00 (erweiterte Auskunft) pro Auskunft