Steuern
Das Steueramt ist zuständig für:
- Führung des Steuerregisters
- Steuerbezug (inkl. Mahn- und Betreibungswesen)
- Steuererklärungsverfahren natürlicher Personen
- Veranlagung von Steuererklärungen natürlicher Personen
- Steuerliche Inventarisation bei Todesfällen
- Quellensteuern für Personen mit Wohnsitz Ausland (QVO II)
- Liegenschaftenbewertungen
- Steuerausscheidungen
- Erstellung verschiedener Abschlüsse
- Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name |
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| Name | Beschreibung |
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| Frage |
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Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden. |
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Ja, die definitive Steuerrechnung kann in Absprache mit dem Steueramt in Raten bezahlt werden. |
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Nein, die provisorische Steuerrechnung muss bis Ende Bezugsjahr bezahlt werden. |