Beratung und Unterstützung

Seniorenangebote

Die Angebote für Dielsdorfer Seniorinnen und Senioren finden Sie in dieser Broschüre.

Die Angebote für Dielsdorfer Seniorinnen und Senioren finden Sie in dieser Broschüre.

Anlauf- und Informationsstelle für das Alter

Persönliche Beratung Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter kostenlos ältere Menschen aus Dielsdorf und ihre Angehörigen. Sie erteil…

Persönliche Beratung

Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter kostenlos ältere Menschen aus Dielsdorf und ihre Angehörigen. Sie erteilt Auskunft über

  • Entlastungs- und Unterstützungsangebote
  • Finanzen und Sozialversicherungen
  • Gesundheitsförderung
  • Betreuung und Pflege
  • Wohnmöglichkeiten
  • Freiwilligenarbeit, Alltagsgestaltung und Nachbarschaftshilfe
  • Erwachsenenschutz, Patientenverfügung und Vorsorgeaufträge

Die Anlauf- und Informationsstelle für das Alter befindet sich im Gesundheitszentrum Dielsdorf, Breitestrasse 11, 8157 Dielsdorf. 

Telefonische Beratung: Montag - Freitag, 8.00 - 11.45 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Persönliche Beratung ohne Voranmeldung: Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Anfrage zu Aufenthalt im Pflegezentrum

Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpfleg…
Auf den 01.01.2011 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, eine Auskunftsstelle zum Angebot an Langzeitpflegeplätzen zu errichten. Die Auskunftsstelle dient primär der Information der Betroffenen und der Interessierten über das Angebot und dessen Verfügbarkeit. Die Gemeinde Dielsdorf arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammen.

Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Veror…

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Verordnungsänderung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter gestärkt und Heimeintritte im besten Fall vermieden oder verzögert werden.

Altersrentnerinnen und –rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Der Bezug dieser zusätzlichen Leistungen setzt eine Bedarfsbescheinigung voraus. Diese wird auf Grundlage einer Abklärung durch eine Fachperson erstellt, welche Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente zu Hause besucht.

Die neu geschaffene Bedarfsbescheinigungsstelle im Gesundheitszentrum Dielsdorf hat per 15. Juni 2026 die Bedarfsabklärungen in der Gemeinde Dielsdorf übernommen. Bislang erfolgten Bedarfsabklärungen durch die Hausärztinnen und Hausärzte. Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente sowie weitere Interessierte oder Angehörige können sich entweder direkt bei der Bedarfsbescheinigungsstelle oder beim Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde Niederhasli melden. Die Abklärung erfolgt anschliessend im Rahmen eines Hausbesuchs durch die Bedarfsbescheinigungsstelle.

Kontakt:

Bedarfsbescheinigungsstelle Gesundheitszentrum Dielsdorf

Telefon: 044 854 62 56 (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr)

E-Mail: bedarfsbescheinigung@gzdielsdorf.ch

Weitere Informationen: www.gzdielsdorf.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Gemeinde Niederhasli, Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV

Telefon: 043 411 22 80

E-Mail: zusatzleistungen@niederhasli.ch

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dies…

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Anspruch

Wenn Sie über ein Vermögen von mehr als CHF 100'000.00 verfügen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei CHF 200'000.00, für Kinder bei CHF 50'000.00. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Berechnung

Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV / IV wird durch folgende Dinge beeinflusst:

  • Einkommen
  • Vermögenswerte
  • Ausgaben

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Antrag

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Damit Ihr Anspruch schnellstmöglich geprüft werden kann, bitten wir Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei untenstehender Adresse einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV grundsätzlich ab jenem Monat geprüft wird, in welchem das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bei der Durchführungsstelle eintrifft.

Kontakt

Die Gemeinde Niederhasli führt die Anspruchsprüfung und Berechnung der Zusatzleistungen für die Gemeinde Dielsdorf durch.