Anmeldung / Zuzug

Zuzug aus der Schweiz: Schweizer Staatsangehörige

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Melden Sie uns Ihren Zuzug direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzugCH).

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Kaufvertrag oder Untermietvertrag
  • Eheschein oder Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsurkunde von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Sind Sie Hundehalter?

Hundehalter werden gebeten, den Zuzug Ihres Hundes online zu melden. Es ist der Heimtierausweis zur Anmeldung bereitzuhalten.

Preis
CHF 40.00 pro erwachsene Person

Zuzug aus der Schweiz: ausländische Staatsangehörige

EU/EFTA-Staatsangehörige Melden Sie Ihren Zuzug direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzugCH) Halten Sie folgende Unterlagen bereit: Pass, Ident…

EU/EFTA-Staatsangehörige

Melden Sie Ihren Zuzug direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzugCH)

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Pass, Identitätskarte oder Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Kaufvertrag oder Untermietvertrag
  • Eheschein oder Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsurkunde von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Preis
Sind Sie Hundehalter?

Hundehalter werden gebeten, den Zuzug Ihres Hundes online zu melden. Es ist der Heimtierausweis zur Anmeldung bereitzuhalten.

 

Drittstaatsangehörige

Zuzug innerhalb des Kantons Zürich

Melden Sie Ihren Zuzug direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eUmzugCH)

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Kaufvertrag oder Untermietvertrag
  • Eheschein oder Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsurkunde von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG

Zuzug aus einem anderen Kanton

Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis für Aufenthaltszweck in der Schweiz (Arbeitsvertrag, Studiums-Bestätigung etc.)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Kaufvertrag oder Untermietvertrag
  • Eheschein oder Familienbüchlein bzw. Familienausweis
  • Geburtsurkunde von Kindern
  • Sorgerechtsnachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG
Preis
Sind Sie Hundehalter?

Hundehalter werden gebeten, den Zuzug Ihres Hundes online zu melden. Es ist der Heimtierausweis zur Anmeldung bereitzuhalten.

Anmeldung Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Gemeinde Dielsdorf. Aufgrund ihrer Arbeit oder Ausbildung sind sie aber gezwungen, in Die…

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Gemeinde Dielsdorf. Aufgrund ihrer Arbeit oder Ausbildung sind sie aber gezwungen, in Dielsdorf einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen.

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Dielsdorf: an arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Melden Sie Ihre Anmeldung zum Aufenthalt online und halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Heimatausweis/Aufenthaltsausweis (zu bestellen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Kaufvertrag, Mietvertrag, Untermietvertrag oder Wohnungsnachweis
  • Studienbestätigung (bei Studierenden)
  • Lehrvertrag oder Praktikumsvertrag (bei Lernenden und Praktikanten)
Preis
CHF 100.00 pro erwachsene Person

Drittmeldepflicht für Liegenschaftenverwaltungen / Eigentümer

Als Vermieter oder Logisgeber sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten die Zu- und Wegzüge Ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen zu melden. Dies gilt auch, wenn bei Ihnen ein Familienm…

Als Vermieter oder Logisgeber sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten die Zu- und Wegzüge Ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen zu melden. Dies gilt auch, wenn bei Ihnen ein Familienmitglied oder ein Freund einzieht, unabhängig davon, ob die Person Miete zahlen muss oder nicht.

Sie können die Meldung direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.