Todesfall
Bestattungsamt
Das Bestattungsamt bespricht und organisiert mit den Angehörigen alles, was im Zusammenhang mit einem Todesfall und der Bestattung oder Abdankung erledigt werden muss.
Das Bestattungsamt ist zuständig für Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dielsdorf.
An Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie das Bestattungsunternehmen Gerber in Lindau - während 24 Stunden - unter der Telefonnummer 052 355 00 11.
Todesurkunde / Auszug aus dem Todesregister
Die Todesurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.
Sie können beim Zivilstandsamt eine Todesurkunde (Auszug aus dem Todesregister) bestellen, sofern der Todesort im Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) liegt.
Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:
Todesurkunde für die Schweiz
- In einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch).
- Geeignet für den Gebrauch innerhalb der Schweiz (z.B. AHV-Abmeldung, Erbgang, Versicherungen, Bestattungswesen)
Internationale (mehrsprachige) Todesurkunde
- In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
- Erforderlich für den Gebrauch im Ausland (z.B. Erbnachweise, Abmeldungen bei ausländischen Behörden, internationale Bankgeschäfte)
Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.
- Preis
- CHF 30.00 zzgl. Portokosten