Natur, Wald und Ökologie

Informationen

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Forst

Der Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH ist in der Gemeinde Dielsdorf zuständig für: Pflege und Unterhalt des Waldbestands Förderung der Biodiversität Schutz des Waldes vor Schädl…

Der Forstbetrieb Altberg-Lägern GmbH ist in der Gemeinde Dielsdorf zuständig für:

  • Pflege und Unterhalt des Waldbestands
  • Förderung der Biodiversität
  • Schutz des Waldes vor Schädlingen und Krankheiten
  • Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Holzressourcen
  • Schutz vor Naturgefahren wie Erosion, Sturm und Lawinen
  • Pflege und Unterhalt der Wald- und Wanderwege
  • Sicherstellung der Erholungsfunktion des Waldes für Besucher
  • Beratung und Unterstützung von privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern

Durch diese Aufgaben trägt der Forst wesentlich zur Gesundheit, Stabilität und Weiterentwicklung des Ökosystems Wald bei.

Holzgant

Einmal jährlich, zu Beginn des Jahres, findet in Dielsdorf ausserdem die Brennholzgant statt. Eine "Holzgant" ist eine traditionelle Veranstaltung, bei der Holz versteigert wird, das die Teilnehmer erwerben können. Das aktuelle Datum finden Sie unter den Anlässen.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter folgenden Links:

Wald

In Dielsdorf gibt es zwei Waldgebiete: den Schwenkelbergwald Richtung Regensdorf und den Waldabschnitt südwestlich der Gemeinde Richtung Lägern/Boppelsen. Der Wald dient als Naherholungs…

In Dielsdorf gibt es zwei Waldgebiete: den Schwenkelbergwald Richtung Regensdorf und den Waldabschnitt südwestlich der Gemeinde Richtung Lägern/Boppelsen. Der Wald dient als Naherholungsgebiet und wird von den verschiedensten Interessensgruppen genutzt. Auch haben die unterschiedlichsten Wildtiere ihr Zuhause im Wald. Daher ist ein respektvoller Umgang untereinander und gegenüber der Natur wichtig für ein gutes Miteinander.

Übersicht Waldgebiete

Die Wälder in Dielsdorf bieten vielfältige Attraktionen. Im Schwenkelbergwald befindet sich die älteste und grösste Eiche des Kantons Zürich, die etwa 400 Jahre alt ist. Im südwestlichen Waldgebiet liegt die Waldhütte Berg gleich neben dem Gamisweiher (Reservationsbedingungen finden Sie hier), der mit einer grosszügigen Feuerstelle zum Verweilen einlädt. Zusätzlich gibt es einen 3 km langen Vitaparcours, der sportliche Aktivitäten im Wald ermöglicht.

In den Wäldern gelten bestimmte Verhaltensregeln, um die Natur zu schützen und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Hier sind die wichtigsten Richtlinien:

  • Müllentsorgung: Nehmen Sie Abfälle wieder mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäss.
  • Leinenpflicht: Insbesondere während der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) müssen Hunde im und 50m um den Wald an der Leine geführt werden, um Wildtiere zu schützen.
  • Feuer nur an ausgewiesenen Stellen: Feuer darf nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen entfacht werden. Bei hoher Waldbrandgefahr ist generell auf das Entfachen von Feuer im und um den Wald zu verzichten. Die aktuelle Gefahrenlage finden Sie hier.
  • Pflanzen und Tiere respektieren: Es ist verboten, geschützte Pflanzen zu pflücken oder Tiere zu stören. Bleiben Sie auf den markierten Wegen, um die Vegetation zu schonen.
  • Lärmschutz: Vermeiden Sie unnötigen Lärm, um die Tierwelt nicht zu stören und anderen Erholungssuchenden die Ruhe zu ermöglichen.
  • Waldarbeiten beachten: Achten Sie auf Absperrungen und befolgen Sie Hinweise, wenn im Wald Forstarbeiten stattfinden. Diese dienen Ihrer Sicherheit.
  • Rücksicht auf andere Waldnutzer: Ob zu Fuss, mit dem Fahrrad oder auf dem Pferd – nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen und geben Sie beim Überholen rechtzeitig ein Signal.

Diese Verhaltensregeln helfen, die Wälder als wichtige Natur- und Erholungsräume zu bewahren

Feuerbrand

Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. In Obstanlagen und Hochstammobstgärten können grosse wirtschaftliche Schäden ents…

Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. In Obstanlagen und Hochstammobstgärten können grosse wirtschaftliche Schäden entstehen. Befallen werden Apfel-, Birnen- und Quittenbäume, aber auch diverse Zier- und Wildgehölze.

Befallene Pflanzen sowie der Verdacht auf Befall sind dem Feuerbrandbeauftragten zu melden:

Rolf Vontobel
forstundgartenbau@bluewin.ch
Tel. 044 853 19 13

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter folgenden Links:

Neophyten

Als Neophyten werden gebietsfremde Pflanzenarten bezeichnet, die nach 1500 durch menschliche Aktivitäten nach Europa importiert wurden und nun wildlebend etabliert sind. Gewisse Arten…

Als Neophyten werden gebietsfremde Pflanzenarten bezeichnet, die nach 1500 durch menschliche Aktivitäten nach Europa importiert wurden und nun wildlebend etabliert sind.

Gewisse Arten haben eine invasive Eigenschaft, das heisst, sie verdrängen einheimische Arten und können so der Biodiversität, Gesundheit oder auch der Wirtschaft schaden.

Pflanzen Sie also in Ihrem Garten möglichst einheimische Arten an. Auf InfofloraExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie eine Liste von Neophyten, welche nicht angepflanzt werden dürfen, respektive vermieden werden sollen.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter folgenden Links:

Pilzkontrolle

Die Pilzkontrolle findet jeweils im Gemeinschaftszentrum RoosExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Werkatelier, an der Roosstrasse 40, 8105 Regensdorf statt. Öffnungsze…

Die Pilzkontrolle findet jeweils im Gemeinschaftszentrum RoosExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Werkatelier, an der Roosstrasse 40, 8105 Regensdorf statt.

Öffnungszeiten

Die Pilzkontrolle findet jeweils am Mittwoch und Sonntag (August - Oktober) von 17.30 - 18.30 Uhr statt. Die Kontrollen werden von Frau Piffaretti (christinepiffaretti@gmx.ch) oder von Herrn Preuss durchgeführt.

Die Pilzkontrolle ist für die Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden (Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederhasli, Otelfingen,Regensdorf und Rümlang) gebührenfrei. Von den übrigen Pilzsammlern wird eine Kontrollgebühr erhoben.

Schontage

Vom 1. bis 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Empfehlungen für das Pilzsammeln finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrolleure www.vapko.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie in der kantonalen PilzschutzverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..