Polizeistundenverlängerung (befristet)

Befristete Polizeistundenverlängerungen (>24.00 Uhr) können bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft beantragt werden. Das Gesuch kann nur von bestehenden Gastwirtschaftsbetrieben ausgefüllt werden. Für befristete Festwirtschaftspatente und befristete Patente für Klein- und Mittelverkäufe ist das Gesuch für eine Veranstaltung auszufüllen.

Für Gesuche, welche weniger als 10 Arbeitstage vor dem Anlass eintreffen, werden Expressgebühren erhoben.

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