Entlassung aus dem kommunalen Inventar der möglichen Schutzobjekte (Inventar Nr.: 219), Schneggengasse 1a, 8157 Dielsdorf

25. Juli 2025

Amtliche Publikation

Publikationsdatum: 25.07.2025
Auflagefrist: 25.08.2025

Der Gemeinderat Dielsdorf hat an der Sitzung vom 21.07.2025 folgenden Beschluss gefasst: Aufgrund des Augenscheins vom 14.04.2025 wird die Scheune, Schneggengasse 1a, 8157 Dielsdorf, Kat.Nr. 2140, aus dem Inventar der möglichen Schutzobjekte entlassen.

Der Beschluss des Gemeinderats liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Bau und Werke Dielsdorf, Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 4, Schalter im 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bau und Werke Dielsdorf