Sportanlage Erlen AG. Interkommunaler Vertrag und Darlehen für Sanierungspaket 2028. Anordnung Urnenabstimmung vom 28. September 2025.

15. August 2025

Der Gemeinderat Dielsdorf ordnet auf Sonntag, 28. September 2025, eine Urnenabstimmung an (vgl. Beschluss vom 16. Juni 2025 des Gemeinderats). Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:

  • Wollen Sie dem Interkommunalen Vertrag betreffend den Betrieb des Sport- und Freizeitparks Erlen durch die Sportanlage Erlen AG zwischen den Gemeinden Niederhasli, Dielsdorf und Steinmaur zustimmen?
  • Stimmen Sie der Gewährung eines Darlehens in der Höhe von CHF 13.7 Mio. an die Sportanlage Erlen AG im Zusammenhang mit dem Sanierungspaket 2028 zu?

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretungen und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Gemeinderat Dielsdorf

Publikation vom: 15. August 2025