Vorübergehende Verkehrsanordnung
Gemeinde Dielsdorf – Buchserstrasse (Teilstück Gemeindegrenze Buchs bis Ortstafel Dielsdorf)
vorübergehende Geschwindigkeitsreduktion von 80km/h auf 60km/h
Dauer der Verkehrsanordnung:
20. Dezember 2025 bis Abschluss der Baustelle durch Einbau Deckbelag (längstens bis 31. Dezember 2027)
Verkehrsanordnung
In der Gemeinde Dielsdorf wird auf der Buchserstrasse, im Abschnitt Ortstafel Dielsdorf bis Gemeindegrenze Buchs, aufgrund der Gefahrensituation im Baustellenbereich (fehlender Deckbelag) die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf Tempo 60km/h reduziert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat Dielsdorf schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Besondere, zwingende Gründe: Verkehrssicherheit, geordneter Verkehrsfluss.
Bau und Werke Dielsdorf
Publikationsdatum: 19.12.2025