Revision kommunaler Richtplan Verkehr, Öffentliche Auflage

23. Januar 2026

Angaben zur Richtplanung
Der Gemeinderat hat am 19. Januar 2026 die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 Planungs- und Baugesetzt (PBG) des Kantons Zürich verabschiedet.

Angaben zur Auflage
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 23. Januar 2026 und endet am 24. März 2026.
Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen bei der Abteilung Bau und Werke Dielsdorf, Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 4, Schalter im 1. OG, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Innert dieser Auflagefrist sind alle Personen berechtigt, sich zum Inhalt der Revision schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 24. März 2026 (Datum Poststempel) schriftlich an die Gemeinde Dielsdorf, Abteilung Bau und Werke, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 24.03.2026