Friedensrichteramt

Sitzungslokal: Gemeindehaus, Mühlestrasse 4, Parterre rechts

Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Persönlichkeitsverletzungen

Die Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion eines Einzelrichters endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 2'000.00 entscheiden.

Bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.00 können die Friedensrichter den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Weitere Informationen und das Formular «Schlichtungsgesuch» sind auf der Homepage des Friedensrichterverbands des Kantons Zürich www.vfzh.ch ersichtlich.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Friedensrichteramt
Wingertliweg 3
8157 Dielsdorf
Tel. 079 959 87 92
friedensrichter@dielsdorf.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt