Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB Bezirk Dielsdorf ist dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf angegliedert. Sie ist für die rund 91’000 Einwohnenden des Bezirks Dielsdorf zuständig. Die KESB orientiert sich am Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sie fällt analog einem Gericht die erstinstanzlichen Entscheide. Bei der KESB Bezirk Dielsdorf bilden Mitarbeitende aus den Bereichen Recht, Soziale Arbeit und Psychologie eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Die KESB hat die Aufgabe, das Wohl von schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig sind, eine psychische Beeinträchtigung haben oder altershalber nicht mehr selbständig handeln und entscheiden können. Kann die betroffene Person die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die KESB eine behördliche Massnahme. Diese darf nur so weit gehen, wie sie zum Schutz der betroffenen Person erforderlich ist.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Honeywell-Platz 1
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33
info@kesb-dielsdorf.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

 

Allgemeine rechtliche Auskunft und Fragen zur Gefährdungsmeldung:

Montag bis Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr