Haushaltkehricht

Der Haushaltkehricht wird der Verbrennung zugeführt. Dies bedeutet, dass ausschliesslich brennbare Stoffe in den Kehrichtsack gelangen dürfen. Wiederverwertbare Stoffe und Sonderabfälle müssen gesondert entsorgt und einer sachgemässen Entsorgung zugeführt werden.

Wichtig

Der Haushaltkehricht darf nur in offiziellen Gebührensäcken der Interessengemeinschaft Kehrichtsackgebühr Zürcher Unterland (IGKSG) mit 17, 35, 60 oder 110
Litern Inhalt zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei Verwendung von Sammelcontainern ist darauf zu achten, dass nur die offiziellen Gebührensäcke darin deponiert werden.

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Gewerbekehricht
Haushaltkehricht

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