Haushaltkehricht

Der Haushaltkehricht wird der Verbrennung zugeführt. Dies bedeutet, dass ausschliesslich brennbare Stoffe in den Kehrichtsack gelangen dürfen. Wiederverwertbare Stoffe und Sonderabfälle müssen gesondert entsorgt und einer sachgemässen Entsorgung zugeführt werden.
Wichtig: Der Haushaltkehricht darf nur in offiziellen Gebührensäcken der Interessengemeinschaft Kehrichtsackgebühr Zürcher Unterland (IGKSG) mit 17, 35, 60 oder 110 Litern Inhalt zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei Verwendung von Sammelcontainern ist darauf zu achten, dass nur die offiziellen Gebührensäcke darin deponiert werden.

Der Haushaltkehricht wird wöchentlich einmal, jeweils am Donnerstag, eingesammelt und muss bis spätestens 07.00 Uhr bereitgestellt werden. Fällt ein Donnerstag auf einen Feiertag, findet in der betreffenden Woche eine Ausweichsabfuhr statt.

Abfallarten