Parkieren
Parkieren / Parkbewilligung
Das Parkieren von Fahrzeugen ist vielfach mit Beschränkungen und/oder Gebühren verbunden. Achten Sie auf die entsprechenden Signale und Markierungen.
Beim Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und in der Blauen Zone müssen Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden. Anhand dieser wird die Ankunftszeit kontrolliert.
Bei Anliegen und Fragen zum Thema Signalisation wenden Sie sich bitte schriftlich an die Abteilung Hochbau und Planung.
Parkkarten
Auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf sind keine Parkkarten für das Parkieren tagsüber in den weissen oder blauen Zonen erhältlich.
Weisse Zone
Das Parkieren in der weissen Zone auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf ist tagsüber gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ist ein Hinweis betreffend eine Beschränkung der Parkzeit vorhanden, dürfen Fahrzeuge höchstens so lange parkiert werden, wie es auf der Zusatztafel vermerkt ist.
Beachten Sie bitte den Abschnitt «Nachtparkgebühr».
Blaue Zone
Ohne zusätzliche zeitliche Beschränkung gilt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Gilt diese Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.
Beachten Sie bitte den Abschnitt «Nachtparkgebühr».
Parkieren mit Parkscheibe
Die Parkscheibe ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Stellen Sie die Parkscheibe auf die Ankunftszeit ein. Ab dieser dürfen Sie eine Stunde parkieren, wenn keine anderen Beschränkungen angegeben sind. Es gilt grundsätzlich die jeweilige Signalisation vor Ort zu beachten. Beachten Sie bitte das Merkblatt zur Parkscheibe.
Nachtparkgebühr
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in der Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund (blaue oder weisse Zone) in der Gemeinde Dielsdorf abstellen, ist dies bewilligungs- und gebührenpflichtig. Hier finden Sie weiter Informationen und können Ihr Fahrzeug anmelden.
Nachtparken
Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Dielsdorf gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist somit bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Wer benötigt eine Bewilligung?
Die Bewilligung wird den Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grundes angewiesen sind:
- Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die in Dielsdorf wohnen und keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben;
- Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die zwar nicht in Dielsdorf wohnen, die aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen.
Gebühren
Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich
- CHF 40.00 für Personenwagen, zwei- und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht (ohne Lieferwagen)
- CHF 60.00 für Lieferwagen
- CHF 100.00 für Lastwagen, Lastwagenanhänger, Wohnwagen und ähnliche
Fahrzeuge
Die Gebühren gelten pro Kalendermonat und werden quartalsweise (3 Monate), vorgängig und automatisch durch die Gemeinde Dielsdorf in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden als ganze verrechnet.
Eine Garantie für einen festen bzw. freien Parkplatz kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Meldepflicht (An- und Abmeldung)
- Das Formular für die Anmeldung finden Sie in unserem Online-Schalter.
- Das Formular für die Abmeldung finden Sie in unserem Online-Schalter .
Weitere Informationen können Sie der Nachtparkverordnung entnehmen.