Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, im Rahmen der vor- oder nachgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt Dielsdorf sowohl die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge als auch die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften abzugeben.
Bei Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht oder der Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften möchten wir Sie bitten, sich vorgängig mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf in Verbindung zu setzen:
Kjz Bülach
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Tel. 043 259 95 00
kjz.buelach@ajb.zh.ch
Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.
Weitere Informationen zu Erziehungsgutschriften finden Sie hier.
Name | |||
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Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge (PDF, 163.68 kB) | Download | 0 | Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |